Anke Brunn im Landtag Düsseldorf

Unser Land Nordrhein-Westfalen zeigt im Landeswappen die verschiedenen Landesteile: Den Rhein für das Rheinland, das Westfalenross für Westfalen und die Lippische Rose für das Land Lippe. Mit 17 Mio. Einwohnern ist es das bevölkerungsreichste Land in Deutschland, ca. jeder fünfte Bürger der Bundesrepublik Deutschland lebt hier bei uns in NRW. Die Nordrhein-Westfalen wählen ihr eigenes Parlament, den Landtag.
Bei der Landtagswahl am 22. Mai 2005 habe ich im Wahlkreis Köln IV kandidiert, und vertrete nun als SPD-Abgeordnete den Kölner Norden. Der Wahlbezirk umfasst den Stadtbezirk Chorweiler und Teile des Stadtbezirks Köln-Nippes.
In dieser Wahlperiode bin ich Vorsitzende im “Haushalts- und Finanzausschuss”, Mitglied in dessen Unterausschuss “Landesbetriebe und Sondervermögen”, außerdem Vorsitzende der Arbeitsgruppe “Haushaltsrecht und Hauhaltsvollzug gemeinsam zukunftsorientiert gestalten” und Mitglied im Vorstand des Versorgungswerks “Hilfskasse” des Landtags.
Wer wählt den Landtag?
Landtagswahlen gibt es alle fünf Jahre. Wer schon 18 (volljährig) ist, mindestens 16 Tage in Nordrhein-Westfalen wohnt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, der darf wählen gehen!
Wer seit mindestens drei Monaten in NRW wohnt und volljährig ist, darf auch selbst bei Landtagswahlen kandidieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, einen Platz im Landtag zu erhalten: Entweder man wird direkt gewählt, hat also in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten. Oder aber man kommt über die so genannte Landesreserveliste der jeweiligen Partei ins Parlament; diesmal bin ich über die Landesliste gewählt worden. In jedem Wahlkreis des Landes genügt die einfache Mehrheit: Wer die meisten Stimmen in einem Wahlkreis auf sich vereinigt, ist gewählt – auch wenn es sich nur um einen Unterschied von einer Stimme handelt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Die Wahl ist allgemein: Das heißt, jeder Bürger darf an der Wahl teilnehmen.
Die Wahl ist geheim: Die Stimme wird nicht öffentlich abgegeben, sondern in Wahlkabinen. So sieht keiner, wer wen wählt. Im Wahllokal wird zwar festgehalten, dass an der Wahl teilgenommen wurde, aber was in der Wahlkabine angekreuzt wird, das weiß keiner.
Die Wahl ist gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht – ob Mann oder Frau, ob arm oder reich.
Die Wahl ist unmittelbar: Die Wählerinnen und Wähler stimmen direkt über Kandidaten ab, es gibt kein zwischengeschaltetes Gremium.
Die Wahl ist frei: Jeder trifft seine Entscheidung selbst. Niemand darf zu einer bestimmten Stimmabgabe gedrängt werden. Wenn die Arbeit eines Politikers nicht gefällt, kann man bei der nächsten Wahl einfach jemand anderen wählen.
Wer sitzt im Landtag?
Am 22. Mai 2005 wurden 187 Abgeordnete in den Landtag gewählt. Diese Abgeordneten bilden Fraktionen im Landtag. Das sind Gemeinschaften von Abgeordneten mit der gleichen politischen Haltung. Ich bin Mitglied der SPD-Landtagsfraktion, zu der 74 Abgeordnete gehören.
Alle fünf Jahre dürfen die Wahlberechtigten bestimmen, wer für sie im Parlament sitzt. Allerdings gehen nicht alle wählen: Bei der letzten Wahl am 22. Mai 2005 gab es zum Beispiel nur eine Wahlbeteiligung von 63 Prozent.
Die meisten Stimmen und damit 89 Abgeordnete erhielt bei dieser Wahl die CDU. Trotzdem hatte sie nicht genügend Stimmen, um alleine zu regieren und holte sich einen Regierungspartner mit ins Boot: die FDP mit ihren 12 Abgeordneten. Wenn eine Partei allein nicht genügend Stimmen hat und mit einem einem Partner zusammen tut, um zu regieren, nennt man das Koalition. Das Wort Koalition bedeutet Verbindung, Vereinigung, Zusammenschluss. Wir alle gehen in unserem Leben viele Koalitionen ein: auf dem Schulhof, im Berufsleben, in der Freundschaft.
Die 74 Abgeordneten der SPD-Fraktion, die 11 Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen und ein fraktionsloser Abgeordneter, der über die Landesliste der Grünen gewählt wurde, dann aber aus seiner Fraktion austrat, bilden die Opposition.
Was macht der Landtag?
1. Wählen
Die Abgeordneten werden gewählt, sie wählen im Landtag aber auch selbst, zum Beispiel die Landtagspräsidentin und den Ministerpräsidenten. Das ist eine Besonderheit unseres Landes Nordrhein-Westfalen: In unserer Landesverfassung heißt es: “Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten…..” (Art. 52, Abs 1). Der Landtag wählt also nicht nur den Ministerpräsidenten; der Ministerpräsident muss auch zum Zeitpunkt seiner Wahl Mitglied des Landtags sein.
2. Gesetze machen
Damit sich möglichst alle an die gleichen Regeln halten, wird vieles in Gesetzen geregelt. Welche Gesetze der Landtag beschließt und welche der Deutsche Bundestag ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geregelt. In den Gesetzen steht, was erlaubt ist und was nicht. Ob es um die Schule, die Polizei oder die Kindergärten geht: Viele Entscheidungen, die Bürger speziell in NRW etwas angehen, werden im Landtag getroffen. Die Abgeordneten entscheiden meistens per Handzeichen.
Der Landtag kümmert sich besonders um die Themen wie Polizei, Bildung, Schulen, Universitäten, Verkehr und Hörfunk/Fernsehen. So hat der Landtag zum Beispiel 2006 unter anderem ein neues Schulgesetz, ein neues Hochschulgesetz und ein Ladenöffnungsgesetz verabschiedet, im Jahr 2007 ein neues Kinderbildungsgesetz (KIBIZ) und im Jahr 2008 ein Sparkassengesetz, um die jeweils heftig gestritten wurde. Das Haushaltsgesetz wird jedes Jahr neu verabschiedet. Darin steht genau, wofür die Regierung Geld ausgeben darf, wofür im folgenden Jahr mehr Geld ausgegeben und wo gespart werden soll. Im Jahr 2009 beträgt der Landeshaushalt zum Beispiel rund 52,7 Milliarden Euro. Das Recht, über den Haushalt zu bestimmen, das “Budgetrecht” des Parlaments ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landtags. Deshalb ist der Haushalts- und Finanzausschuss, im dem der Haushalt beraten wird einer der wichtigsten Ausschüsse des Landtags.
Bevor ein Gesetz fertig ist, dauert es übrigens in der Regel mehrere Monate. Denn es wird erst einmal gründlich beraten: In der Vollversammlung des Landtags, im “Plenum”, in den Fachausschüssen, in den Fraktionen und in deren Arbeitskreisen und schließlich wieder im Plenum. Auch außerhalb des Landtags beschäftigen sich Parteien, Verbände, Organisationen und Vereine mit Gesetzesvorhaben. Das Plenum im Parlament ist dann das Gremium, an dem die Meinungen zusammengefügt werden und an dem letztendlich entschieden wird.
3. Kontrollieren
Die Abgeordneten kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung, zum Beispiel durch Anfragen, durch Mündliche Anfragen (Beispiel TÜV) während der Plenarsitzungen des Landtags, durch Kleine Anfragen (Beispiel Grundschulleitungen), die schriftlich gestellt und beantwortet werden, durch Anfragen in Ausschüssen oder durch Untersuchungsausschüsse. Bürgerinnen und Bürger können Eingaben (Petitionen) an den Petitionsausschuss des Landtags richten, wenn sie sich von Verwaltungen ungerecht behandelt fühlen. Der Petitionsausschuss des Landtags hat nach der Landesverfassung besondere Rechte, um solche Eingaben der Bürger eigenständig zu überprüfen (Beispiel Rundfunkgebühren für das Elternhaus an der Uniklinik in Köln).
4. Debattieren
Debattieren, beraten, entscheiden: Die Abgeordneten müssen sich dabei über ihre Fraktionen wie in der Schule melden, wenn sie im Landtag etwas sagen wollen. Wer im Landtag etwas hat sagen hat und ans Rednerpult möchte, muss warten, bis die Präsidentin sie oder ihn aufruft (Beispiel Redebeitrag zur WestLB). Wird geschimpft oder ruft jemand ständig dazwischen, läutet die Präsidentin mit der Glocke und sorgt für Ruhe.