Anke Brunn stellt Fragen zur Bebauung des DEG-Geländes an den Baudezernenten
Herrn
Bernd Streitberger
Dezernat VI
Stadthaus Deutz-Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Bebauungsplan Herrigergasse in Köln-Müngersdorf, Veranstaltung am 10.
August 2009 in Müngersdorf
20. August 2009
Sehr geehrter Herr Streitberger,
im Anschluss an die Podiumsdiskussion am 10. August möchte ich Ihnen noch
einmal die Fragen stellen, die aus meiner Sicht in der Veranstaltung nicht
beantwortet wurden.
Soweit ich dies Ihrem Bericht in der Veranstaltung und den Berichten aus STEA und BV entnehmen konnte, hatte die Stadtverwaltung der Firma Pandion aufgrund einer Bauvoranfrage der DEG einen positiven Bescheid für einen Rückbau des bisherigen DEG-Gebäudes und für eine moderate Bebauung des Geländes nördlich der Herrigergasse in Aussicht gestellt.
1. Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage: Was war Gegenstand
der Bauvoranfrage der DEG für das o.a. Gelände; und was wurde der Firma
Pandion in Aussicht gestellt? (Welches Ausmaß des Rückbaus, Bauvolumen,
Zahl der Wohnungen?)
2. Wenn der Rückbau zunächst Gegenstand der Anfrage der Baufirma und des
eventuellen positiven Bescheides der Stadtverwaltung war: Warum wurde
diese Überlegung seinerzeit nicht weiter verfolgt? Und warum wird der
Rückbau aktuell verworfen?
3. Die Kritik an dem Neubauprojekt lässt mich aus meiner Sicht folgendermaßen
zusammen fassen:
- Der Baukörper sei im Vergleich zur Umgebung zu groß bei zugleich
eintöniger Architektur.
- Die Erhaltungssatzung für das Gebiet nördlich der Herrigergasse werde
gebrochen.
- Anstelle der bewaldeten alten Rheinterrasse verstellten zukünftig zwei
Häuser mit fünf Etagen (von der Seite des alten Militärrings betrachtet)
den Bewohnern des Frieda Kahlo Hauses die Sicht.
- Das Neubauvorhaben
- verbrauche viel mehr Grundfläche,
- vernichte einen wesentlich größeren Teil des Baumbestandes,
- verringere die Zahl der Tiefgaragenplätze deutlich,
- bringe nicht entscheidend mehr Wohnraum.
4. Der STEA forderte Pandion zu einer Überarbeitung der Neubauplanungen in
Abstimmung mit den Bürgern auf. Was wurde in diesem Prozess geändert?
Um das Für und Wider besser für Neubau und Teilrückbau beurteilen zu können
und vor einer abschließenden Entscheidung benötigt man eine Gegenüberstellung
der Eckdaten und vergleichbare Zeichnungen und/oder Modelle der beiden
Alternativen. Deshalb meine Bitte und Frage zumindest nach einer tabellarischen
Gegenüberstellung zu den in den unter Nr. 3 angesprochenen Themen jeweils für
Neubau und Rückbau.
Für eine Beantwortung dieser Fragen wäre ich Ihnen, sehr geehrter Herr
Streitberger, sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Brunn